TOPAKTUELL: Wie sicher ist unser Wohnungsbau

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Datum

18.06.2017

Rubrik

Markt

Eine Frage, die man sich angesichts der jüngsten Ereignisse ruhig mal wieder stellen sollte. Mit nunmehr 79 Toten rechnen die Behörden nach dem Hochhausbrand im Londoner Grenfell Tower. Der Brand in dem Hochhaus im Westen Londons war in der Nacht zum 14. Juni ausgebrochen und hatte sich rasend schnell über die Fassade ausgebreitet. Die Bewohner des 24-stöckigen Gebäudes mit 120 Wohnungen wurden im Schlaf überrascht, viele konnten sich nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen. Nun stehen die Behörden und das zuständige Bauunternehmen in der Kritik. 


Die erst vor kurzer Zeit angebrachte Fassadendämmung des Gebäudes soll zu der Katastrophe beigetragen haben; auch verfügte das Haus wohl über keine angemessenen Fluchtmöglichkeiten: Es gab insgesamt nur einen einzigen Aus- und Eingang, nur einen Treppenraum und somit nur einen einzigen Flucht- und Rettungsweg. Wie gefährlich das im Katastrophenfall sein kann, war bekannt. Daher wurde eine „stay put“-Regel festgelegt, die besagt, dass Bewohner im Brandfall ihre Wohnungen nicht verlassen sollen, so lange das Feuer nicht in der eigenen Wohnung oder dem Hausflur vor der Wohnungstür brennt. Und genau das wurde den Bewohnern zum Verhängnis, auch wenn dafür feuerhemmende T30-Türen verbaut wurden, die einem Brand 30 Minuten lang widerstehen sollen.

Wieder einmal zeigt sich, dass Hochhausbrände bei einem Brandereignis ihre eigene Dynamik entwickeln und der Brand sich sehr schnell ausbreitet, wenn keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden.

Hochhausbrände: Keine Seltenheit

Ein Tag bevor es zu diesem schweren Brand in London kam, brennt es am 13. Juni 2017 in Stutensee bei Karlsruhe: In den frühen Morgenstunden bricht im siebten Stock eines 14-stöckigen Hochhauses ein Feuer aus. Zwei Menschen sterben, elf Bewohner müssen mit einer Rauchgasvergiftung im Krankenhaus behandelt werden. Wegen des dichten Rauchs konnte die Feuerwehr zunächst nicht in die oberen Etagen vordringen, die Bewohner mussten mit Drehleitern und so genannten Rettungshauben ins Freie gebracht werden. Der Treppenraum war total verraucht.

Fatal: Nach der geltenden Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) müssen Hochhäuser bis zu einer Höhe von 60 Metern (so wie in Stutensee) mit zwei Treppenhäusern oder einem Sicherheitstreppenraum mit einer Druckbelüftungsanlage ausgestattet sein. Mit einer solchen Anlage wäre der gesamte Feuerwehreinsatz deutlich einfacher verlaufen. Die gefährliche und aufwändige Rettung mit Drehleitern wäre nicht notwendig gewesen, die Bewohner hätten sich wahrscheinlich selbst in Sicherheit bringen können.

Druckbelüftungsanlagen: Effektiver Rauchschutz

Die beiden Beispiele aus jüngster Zeit zeigen: Rauch wirkt nicht nur tödlich, er macht auch die Orientierung unmöglich und verhindert einen effektiven Angriff der Feuerwehr. Natürlich sollen ein Neubau oder eine Sanierung kostengünstig sein, dabei dürfen Sicherheitsaspekte aber nicht vernachlässigt werden. 

Eine Druckbelüftungsanlage erzeugt einen Überdruck im Treppenraum und verhindert dadurch, dass Rauch aus der Brandetage in den Treppenraum gelangt. Sie wird von Hand über einen Handauslösetaster - oder vollautomatisch über die Brandmeldeanlage - ausgelöst und bringt kurz nach dem Einschalten ihre volle Leistung. Dadurch gewinnen die in den Gebäuden befindlichen Personen Zeit, sich zu orientieren. Wichtige Zeit, um die Notausgänge zu finden und ins Freie zu gelangen. 

Druckbelüftungsanlagen sind damit nicht nur Lebensretter, sondern ermöglichen der Feuerwehr auch ein Vorrücken unter guter Sicht zum Brandherd und damit eine zielgerichtete schnelle Rettung von Menschen in Gefahr und einen zielgerichteten Löschangriff. 

Fazit: Durch intelligenten Einsatz moderner Brand- und Rauchschutztechniken kann ein akzeptabler Sicherheitsstandard in Hochhäusern erreicht werden. Feuerwehren und Brandschutzexperten sprechen dabei auch von einem Entrauchungsmanagement, in dem alle relevanten Brandschutzeinrichtungen aufeinander abgestimmt sind. 

Leider gelten die Brandschutzbestimmungen lediglich für Neubauten. Aufgrund der schlimmen Brände gerade bei Hochhäusern sollten sie jedoch auch für bestehende Hochhäuser gelten. Hier müssten die baurechtlichen Vorschriften entsprechend angepasst werden. Die seit kurzem auftretende Diskussion über die mögliche Kostensenkung beim Wohnungsbau in einzelnen Bundesländern führt immer wieder zur Thematisierung der Gestaltung von Rettungswegen. Nicht nur aufgrund der letzten Vorfälle in London und Stutensee ist diese Vorgehensweise „ Abbau bzw. Verringerung der Brandbestimmungen“ höchst kritisch zu sehen. 

Es gibt sehr gute technische Möglichkeiten, den Schutz von Personen sicherzustellen. Diese müssen einfach nur konsequent angewandt werden. Schutzziele müssen sein: Die Rettung von Menschenleben (Personenschutz) und die schnelle Brandbekämpfung durch die Feuerwehr, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude (Sachschutz) zu verhindern.

Bei TROX TLT in Bad Hersfeld wurde eine solche Druckbelüftungsanlage zu Anschauungszwecken installiert und anlässlich des TROX TLT Jubiläums im Jahr 2016 gemeinsam mit der Feuerwehr Bad Hersfeld-Asbach unter realitätsnahen Bedingungen getestet. Mit Erfolg: Dank der Rauchdruckanlage hätte man freie Sicht zum Retten und Löschen gehabt, so der Einsatzleiter der Feuerwehr nach der Übung.


2017 soll zu Demonstrationszwecken auch im Treppenhaus des Bürogebäudes 2 in Neukirchen-Vluyn eine derartige RDA-Anlage installiert werden. Neben der Demonstration erfüll sie dort auch einen echten Sicherheitsaspekt: Sie ermöglicht Besuchern der Kantine im Brandfall eine sichere Flucht durch das Treppenhaus – eine Rettungstreppe wird somit nicht benötigt. 

Fotos: Test einer Druckbelüftungsanlage bei TROX TLT in Bad Hersfeld-Asbach zusammen mit der Feuerwehr unter realitätsnahen Bedingungen


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